Rechtsanwaltskanzlei Ernst
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Strafrecht
Detlef Karl Ernst
gründete im Juli 1989 dieses Rechtsanwaltsbüro als Anwaltskanzlei.
Er legt Wert auf eine umfassende Fortbildung.
So hat er unter anderem auch den Fachanwaltskurs für Steuerrecht besucht. Er bearbeitet Rechtsangelegenheiten aus allen Rechtsgebieten.
Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat ihm am 16.04.1997 die Bezeichnung
Fachanwalt für Familienrecht
und am 05.01.1999 die Bezeichnung
Fachanwalt für Strafrecht
verliehen.
Zur Erlangung der Fachanwaltsbezeichnungen musste Herr Rechtsanwalt Detlef Karl Ernst besondere praktische Erfahrung als auch fachliche Kenntnisse auf den genannten Rechtsgebieten nachweisen. Er hat sich mit Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung verpflichtet, nach Massgabe der Fachanwaltsordnung Fortbildung zu betreiben und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.